Selbstanzeige Steuerhinterziehung

Bei der Selbstanzeige Steuerhinterziehung ist wichtig, dass es neue Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige gibt. Generell bleibt eine Steuerhinterziehung bei der Selbstanzeige nur bis zu dem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro dann straffrei. Bei den höheren Beträgen kann von der Strafverfolgung nur abgesehen werden, wenn ein entsprechender Zuschlag bezahlt wird. Ab 25.000 Euro liegt der Zuschlag bei 10 Prozent, bei über 100.000 Euro sind es 15 Prozent und bei über einer Million Euro sind es 20 Prozent. Die Verjährung von 10 Jahren wird zudem ausgedehnt.

Selbstanzeige Steuerhinterziehung

Was ist für die Selbstanzeige Steuerhinterziehung zu beachten?

Viele Menschen haben Steuern hinterzogen und es wird die Selbstanzeige Steuerhinterziehung geplant. Es wird dann dazu geraten, dass ein Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzugezogen wird. Jeder sollte dabei wissen, wie, wo und wann die Steuern hinterzogen wurden. Am besten ist die Unterstützung durch einen Fachmann, denn das deutsche Steuerrecht kann sehr tückisch sein. Jeder wünscht sich natürlich, dass die Situation nicht noch schlimmer gemacht wird.

Um Fehler zu vermeiden wird daher eine Selbstanzeige Steuerhinterziehung bei pohl-legal.com empfohlen, dann gibt es bei einer Selbstanzeige keine Strafe für Fehler. Zu beachten ist schließlich, dass die nachträglichen Korrekturen nicht erlaubt sind. Das Finanzamt erfährt meist erst durch die Selbstanzeige der Hinterziehung und damit kann dies sehr ärgerlich sein. Bei der Selbstanzeige Steuerhinterziehung ist zunächst wichtig, dass ein Rechtsanwalt oder Steuerberater bevollmächtigt sein muss. Klicken Sie hier, wenn Sie sich für den Steuerberater aus Ulm interessieren.

Wichtige Informationen zu der Selbstanzeige Steuerhinterziehung

Durch die Selbstanzeige Steuerhinterziehung möchten viele natürlich gerne straffrei sein. Es müssen gegenüber der Finanzbehörde dafür jedoch alle unterlassenen Angaben nachgeholt werden, die unvollständigen Angaben müssen ergänzt werden oder die unrichtigen Angaben müssen berichtigt werden. Dies ist wichtig bei allen unverjährten Steuerstraftaten. Dieser Vorgang ist nicht nur wichtig für die versuchten Steuerhinterziehungen, sondern gilt auch für vollendete Delikte. Die Straffreiheit gibt es nur dann, wenn hinterzogene Steuern auch in einer angemessenen Frist entrichtet wird und diese Frist wird von dem Finanzamt bestimmt. Hier erfahren Sie etwas mehr über die Steuerberater aus Ulm.

Es ist dann wichtig, dass die Personen nicht bestraft werden. Die Angaben müssen zu den unverjährten Steuerstraftaten erfolgen und dies gilt meist für die letzten zehn Kalenderjahre. Die Selbstanzeige funktioniert bei der versuchten oder vollendeten Steuerhinterziehung. Wichtig ist dabei, dass die Tat noch nicht entdeckt worden sein darf. Weiß eine Finanzbehörde bereits Bescheid, ist es für die Selbstanzeige Steuerhinterziehung zu spät. Erkannt wird dies daran, weil die Prüfungsordnung der Finanzbehörde bereits an den Steuersünder herangetreten ist. Die Steuersünder wurden oft auch schon über das Ermittlungsverfahren informiert. Außenprüfer, Steuerfahnder oder Steuerprüfer klingeln auch an der Tür und sie erscheinen zur Ermittlung. In diesen Fällen funktioniert die Selbstanzeige Steuerhinterziehung dann nicht mehr.

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