Fachliche Expertise sichert Sie steuerrechtlich ab

Wer sich steuerrechtlich absichern möchte, sollte eine gründliche fachliche Expertise betreiben. Hierfür ist der Steuerstrafrecht Anwalt eine Möglichkeit, falls Fehltritte passiert sind. Es gibt sogar die Möglichkeit einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Auch Fortbildungen, welche Kosten man steuerlich absetzen kann, helfen weiter.

Egal ob Unternehmer oder Arbeitnehmer

Eine fachliche Expertise lohnt sich, egal ob Arbeitnehmer oder Unternehmer. Bei Fehltritten im Steuerrecht ist der Steuerstrafrecht Anwalt die richtige Adresse. Z.B. c/o LSV Rechtsanwalts GmbH Rechtsanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer. Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist zwar selten, aber es gibt sie. Eine Fortbildung kann hier ebenfalls optimal helfen. Die Fortbildungskosten können sogar steuerrechtlich abgesetzt werden. Bei einer gründlichen Expertise ist es beispielsweise interessant, wie es aussieht mit steuer- und abgabefreien Erstattungen bei Fortbildungskosten. Übernimmt ein Handwerksbetrieb die beruflichen Weiterbildungs- und Fortbildungskosten bei einem Mitarbeiter? Wenn der Arbeitnehmer also eine berufliche Fortbildung absolvieren möchte, ist es empfehlenswert, dass hier der Arbeitgeber selbst den Vertrag schon mit dem Bildungsinstitut abschließt und dann eine Rechnung für den Namen des jeweiligen Betriebes erhält. Die Vorteile dieses Vorgehens sind, dass der Arbeitgeber so signalisiert, dass der Arbeitnehmer diese Fortbildungsmaßnahme für innerbetriebliche Zwecke absolviert hat.

Achtung bei Zuzahlungen

Bei Zuzahlungen des jeweiligen Arbeitgebers kann dies auch lohnsteuerpflichtig sein. Damit man keine Risiken eingeht, steuerrechtlich falsch zu liegen, ist es ratsam, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Auch wenn der Arbeitgeber eine Fortbildung übernimmt, ist diese Sache nicht immer steuerfrei. Es gibt viele Steuertipps, um sich steuerrechtlich abzusichern. Das Sortieren von Belegen ist beispielsweise ein Muss, wenn es um Anschaffungen, Handwerkerleistungen, Fortbildungsmaßnahmen oder Fachbücher geht. Fristverstöße werden grundsätzlich strenger verfolgt. Es gibt einen Verspätungszuschlag. Bei größeren Problemen ist es ratsam, sich an den Steuerstrafrecht Anwalt zu wenden. Die Selbstanzeige Steuerhinterziehung kann noch der Weg des geringeren Übels sein.

Ausgaben können auch vorverlegt werden

Man kann auch Ausgaben steuerlich vorverlegen. Wenn man beispielsweise im Vorjahr eher niedrigere Einkünfte erzielt hat, kann man diese vorziehen. Das ist dann sinnvoll, wenn man in Elternzeit geht oder in Rente. Hier kommen Kosten für Fachbücher und Arbeitsmaterial in Frage. Diese Ausgaben können dann im Folgejahr steuermindern geltend gemacht werden. Auch Investment-Tipps kann der Steuerberater geben sowie Tipps für sinnvolle Anlageprojekte. Der Steuerpflichtige sollte jedenfalls seine Anträge pünktlich stellen. Spenden können immer steuerlich abgesetzt werden. Bis zu 20 Prozent der Einkünfte kann man als Sonderausgaben im Steuerrecht geltend machen. Etwaige höhere Beträge wären dann in den Folgejahren absetzbar. Um keine Risiken einzugehen und Steuererstattungen zu verschenken, ist es immer ratsam, den Fachmann aufzusuchen. Ob Privatperson oder Betrieb: Der Besuch beim Lohnsteuerverein oder beim Steuerberater ist sinnvoll und lohnend. Bei Verstößen ist der Besuch beim Anwalt, der sich auf das Steuerrecht spezialisiert hat, die richtige Adresse.

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