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Falls Sie in der Schweiz leben, kann es für Sie rentabel sein, als Schweizer einkaufen in Deutschland, Italien oder Frankreich. Wenn Sie als Schweizer einkaufen in Deutschland, sparen Sie viel Geld. Beispielsweise können Sie sich die Mehrwertsteuer für Ihre Einkäufe zurückerstatten lassen.

Schweizer einkaufen in Deutschland – Mehrwertsteuererstattung

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Wenn Sie als Schweizer einkaufen in Deutschland, können Sie sich die Mehrwertsteuer für Ihre im Ausland getätigten Einkäufe zurückerstatten lassen. Damit Ihnen die Mehrwertsteuer zurückerstattet wird, ist es nicht ausreichend, dass Sie nur den sogenannten Ausfuhrschein abstempeln lassen. Den Ausfuhrschein erhalten Sie auf Bitte an der Kasse. Nachdem Ihnen vom Kassierer oder der Kassiererin der Ausfuhrbescheinigung übergeben wurde, müssen Sie diesen ausfüllen. Eingetragen werden müssen Ihr vollständiger Name, Ihre Adresse und die Nummer Ihres Ausweises. Von den Zollbeamten werden nur Ausfuhrscheine mit angehefteter Rechnung akzeptiert. Klicken Sie hier, falls Sie ein  Paketservice in Konstanz.

Da es ab und zu vorkommt, dass Zollbeamte lose Rechnungen nicht akzeptieren, sollten Sie das Personal an der Kasse bitten, die Rechnung an Ihre Ausfuhrbescheinigung anzuheften. Der so vorbereitete Ausfuhrschein muss am Schalter des deutschen Zolls abgestempelt werden. Überreichen Sie dem Zöllner Ihren Ausfuhrschein und zeigen Sie dabei Ihren Ausweis vor. Die gekauften Waren sollten Sie ebenfalls dabei haben, obwohl eine Kontrolle am Schalter selten ist. Anders dagegen sieht es aus, wenn Sie im Auto kontrolliert werden: Dann müssen Sie die gekauften Waren vorzeigen. Diese müssen übrigens unbenutzt und neu sein. Des Weiteren müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die Frage gestellt wird, ob Sie bereits mit der Ware in der Schweiz waren.
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Schweizer einkaufen in Deutschland – unbedingt beachten

Falls Sie die gekauften Waren bereits in die Schweiz ausgeführt haben, ist es dem Zollbeamten verboten, Ihren Ausfuhrschein nachträglich abzustempeln.

Schweizer einkaufen in Deutschland – was muss beim Zoll deklariert werden

Falls der Gesamtwert der von Ihnen gekauften Waren einen Betrag von 300 Schweizer Franken übersteigt, müssen Sie die Einfuhr Ihrer Einkäufe beim Schweizer Zoll deklarieren und dafür die Mehrwertsteuer entrichten. Dieser wird nach dem Netto-Warenwert berechnet. Darunter ist der Warenwert abzüglich der deutschen Mehrwertsteuer zu verstehen. Falls der Gesamtwert Ihrer Einkäufe unter 300 Franken liegt, müssen Sie beim Schweizer Zoll nichts deklarieren. Wenn Sie auf der Suche nach dem Anwalt für Steuerstrafrecht.

Schweizer einkaufen in Deutschland – Vorsicht Falle

So verlockend Ihnen der Gedanke erscheinen mag, sich Ihren Ausfuhrschein vom deutschen Zollbeamten abstempeln zu lassen und sich anschließend am Zollschalter auf Schweizer Seite vorbeizuschleichen: Vorsicht Falle! An einigen Grenzübergängen besteht zwischen den Zollbeamten auf beiden Seiten Blickkontakt, um sich gegenseitig zu informieren. Der Informationsaustausch kann darüber hinaus mittels Knopfdruck erfolgen. Da Sie zudem immer damit rechnen müssen, dass Sie bei Ihrer Rückkehr auf Schweizer Grund und Boden von Zollfahndern kontrolliert werden, sollten Sie kein Risiko eingehen und Ihre Einkäufe deklarieren.

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